Informationen zu den Pflegegraden 1-5

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. 

Was leistet die Pflegekasse?

Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.

Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson durchgeführt.
Kombination: Die Pflege wird zum Teil von einem Pflegedienst und zum Teil von einem Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson durchgeführt. Die Sachleistung des Pflegedienstes stellt dieser der Pflegekasse in Rechnung, anschließend wird ein anteiliges Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.

Anspruch auf Pflegegeld:

Leider 0,00€

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Anspruch auf Pflegegeld:

ab 01.01.2024 – 322,00 €

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Anspruch auf Pflegegeld:

ab 01.01.2024  – 573,00€ 

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. 
Anspruch auf Pflegegeld:

ab 01.01.2024  – 765,00€

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Anspruch auf Pflegegeld:

ab 01.01.2024  – 947,00 €